10 € Schein immer in der C8 Ablage haben...

Nordeifel

Profi
Forentreffen 2025
Beiträge
316
Alter
70
Standort
Schleiden
Vorname
Jürgen
C8 Corvette
Wird bei einer Polizeikontrolle kein Führerschein vorgezeigt, weil er vergessen wurde, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 4 Abs. 2 FeV. Die Strafe beträgt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, ohne Punkte in Flensburg oder weitere Konsequenzen.

Ihr Experte für alle Fragen rund um das Verkehrsrecht: Christian D., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht.
Tipp von diesem Fachanwalt:
"Führerschein nicht mitzuführen ist sehr wichtig".

 
Die Erklärung dahinter verstehe ich nicht. Wenn die Polizei rechtlich kein Fahrverbot erteilen darf durch Entzug des Führerscheins, sondern nur ein Gericht, dann würde es doch keinen Unterschied machen ob die Polizei meinen Führerschein mitgenommen hat oder nicht, da nur zählt ob der Richter irgendwann das bestätigt oder nicht. Dann kann ich auch wieder hinterher auf meine 10€ Bußgeld setzen und beliebig weiterfahren.

Das klingt für mich eher wie die Polizei darf eben doch rechtswirksam den Führerschein einziehen, dies kann man durch die Gesetzeslücke umgehen in dem man ihn nicht dabei hat und man behält ihn so bis über den eigenen Einspruch ein Richter entscheidet. Dann wäre die Kernaussage des Videos jedoch falsch

Ich wurde in meinem ganzen Leben trotz genug auffälliger Autos noch nicht ein einziges mal kontrolliert. Daher mache ich mir bei sowas keine Sorgen. Und Alkohol am Steuer, wo so ein Entzug meistens eintritt, ist für mich sowieso ein Absolutes No Go. Entweder ich fahre oder ich trinke, niemals beides.
 
...kann ja noch andere Gründe geben, warum der Führerschein entzogen werden könnte.
Wenn man dann in eine Kontrolle kommt, wäre es eben "Fahren ohne Führerscheinbesitzen" und nicht "Fahren mit Führerscheinvergessen"... :unsure:
 
Wenn man dann in eine Kontrolle kommt, wäre es eben "Fahren ohne Führerscheinbesitzen" und nicht "Fahren mit Führerscheinvergessen"... :unsure:
Laut dem Anwalt im Video darf der Polizist kein Fahrverbot erteilen, zitat "Das darf nur ein Gericht". Wenn das stimmen würde, hätte die Mitnahme des Führerscheins vom Polizist keinerlei Auswirkung man könnte problemlos weiterfahren bis man ein Schreiben vom Gericht kriegt. Das macht doch irgendwo keinen Sinn und kann so nicht korrekt sein als Aussage von einem Anwalt.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass wenn man keinen Führerschein dabei hat und die Polizei einem wegen Gefahr in Verzug die Fahrerlaubnis entziehen will, sie sich mit einem "Tja, dann sind wir machtlos wenn du den nicht dabei hast" zufrieden geben würde. Da gibt es doch auch sicherlich Regelungen wie dass man den am nächsten Tag zur Wache bringen muss, eine Streife vorbei fährt, oÄ!? Stell dir vor jemand fährt betrunken jemanden um und der darf dann monatelang weiter fahren, weil er ihm am Tag des Unfalls den Lappen nicht mit hatte!? Das kann ich mir in unserem durchbürokratisierten Staat nicht vorstellen

Wie gesagt erschließt sich die Argumentation des Anwalts mir nicht
 
Hinweis aus seiner Verteidigungspraxis!
Zitat:
"Wenn der Führerschein, einmal weg ist, dann darf der Beschuldigte nicht mehr weiterfahren"!
Anfangsverdacht.

Für mich ist DIESE "Aussage" zu 100 % verständlich!

Zweimal ansehen, gut zuhören, dann sollte es für jeden C8 Fahrer klar sein...
 
Hinweis aus seiner Verteidigungspraxis!
Zitat:
"Wenn der Führerschein, einmal weg ist, dann darf der Beschuldigte nicht mehr weiterfahren"!
Anfangsverdacht.

Für mich ist DIESE "Aussage" zu 100 % verständlich!

Zweimal ansehen, gut zuhören, dann sollte es für jeden C8 Fahrer klar sein...
Das ist aber ein 100%iger Widerspruch zur seiner Aussage die Polizei darf kein Fahrverbot erteilen. Dann darf diese das nämlich doch und man weicht dieser Vollziehung nur aus, indem man ihn nicht dabei hat. Und in dem Moment wo man eine Falschaussage so verbreitet, ist für mich das ganze extrem unseriös. Wie gesagt würde ich da in Frage stellen ob die Polizei den Führerschein dann nicht im Anschluss anderweitig einfordert, wenn er vor Ort nicht dabei ist
 
Hallo Steve,

ich kann Gott sei Dank nicht aus eigener Erfahrung aber aus der eines sehr guten Freundes von mir sprechen. Wenn du den Führerschein dabei hast, kann die Polizei diesen bis zur Verhandlung oder Aufhebung durch ein Gericht einziehen. Das bedeutet, dass sie zwar kein Fahrverbot aussprechen dürfen, aber sie können dir zusammen mit dem Einzug die Teilnahme am Straßenverkehr mit motorisierten Fahrzeugen gemäß erworbenen Führerschein untersagen. Dagegen musst du dann erstmal vorgehen. Ich finde es bis heute komisch, dass ich als Mörder besser behandelt werde.... Ich habe seit dem keinen Führerschein mehr dabei oder wenn doch, dann in einer nicht erkenntlichen Tasche im Portemonnaie.

Übrigens war das Vergehen von ihm tatsächlich lächerlich. Er stand in Düsseldorf an einer Ampel und weil er nicht von dort kam, sich nicht auskannte und das Navi etwas unkonkrete Angaben machte, stand er in der falschen Spur. Er hat dann das gemacht, was andere von uns sicher auch schon gemacht haben. Kurz etwas aufs Gas, mit einem RS 6 geht das, und den "Fehler" des Navis ausgeglichen. Neben ihm stand übrigens ein Standard 320i ohne Ambitionen. Vorwurf war dann Straßenrennen. Das Auto haben Sie in dem Zuge auch gleich mitgenommen und den Führerschein. Auto hatte er in unter einer Woche zurück. Der Führerschein war insgesamt 6 Monate (!) weg.

Sein Anwalt hat ihm auch bestätigt, dass er ohne den Gerichtsentscheid nicht fahren darf. Im Nachhinein hat sich alles aufgelöst aber da gibt es keine Entschädigung für.

Somit Führerschein offiziell nie bei einer Verkehrskontrolle dabei und ich zahle, sollte ich mal angehalten werden, das Bußgeld. Die können mir nicht mal die Weiterfahrt ohne Führerschein am Körper untersagen, da sie heute in der Lage sind mit meinem Personalausweis das grundsätzliche Vorhandensein des Führerscheins vor Ort festzustellen.

In dem Video drückt er sich aber unglücklich aus. Da gebe ich dir Recht und wenn ich das nicht im engen Freundeskreis gehabt hätte, hätte ich vermutlich auch deine Einschätzung gehabt.
 
Übrigens war das Vergehen von ihm tatsächlich lächerlich. Er stand in Düsseldorf an einer Ampel und weil er nicht von dort kam, sich nicht auskannte und das Navi etwas unkonkrete Angaben machte, stand er in der falschen Spur. Er hat dann das gemacht, was andere von uns sicher auch schon gemacht haben. Kurz etwas aufs Gas, mit einem RS 6 geht das, und den "Fehler" des Navis ausgeglichen. Neben ihm stand übrigens ein Standard 320i ohne Ambitionen. Vorwurf war dann Straßenrennen. Das Auto haben Sie in dem Zuge auch gleich mitgenommen und den Führerschein. Auto hatte er in unter einer Woche zurück. Der Führerschein war insgesamt 6 Monate (!) weg.

Sein Anwalt hat ihm auch bestätigt, dass er ohne den Gerichtsentscheid nicht fahren darf. Im Nachhinein hat sich alles aufgelöst aber da gibt es keine Entschädigung für.

Einfach unfassbar - das hat keinerlei Verhältnismäßigkeit... :mad:

Aber ich kenne das von früher.
Das Auto meines Freundes wurde ebenfalls einmal einfach willkürlich eingezogen, ohne dass man sich irgendwelche Auffälligkeiten von der Fahrweise her geleistet hat. Und auf den Hinweis, die Felgen und die Federn wären korrekt eingetragen, der Herr könne das gerne anhand der vorhandenen Papiere nachprüfen - kam nur die Antwort: er sieht das auf Augenmaß, dass da was nicht passen kann und man möge auf die nächste Polizeistelle folgen.
Kam natürlich auch am Ende nichts bei rum. Aber Hauptsache mal die Autoszene in die Schranken weisen bzw. zeigen, wer am längeren Hebel sitzt.

Wir haben selber einen Polizisten im Freundeskreis - aber auch er hat dieses Vorgehen des Kollegen damals nicht nachvollziehen können.
 
Hallo Steve,

ich kann Gott sei Dank nicht aus eigener Erfahrung aber aus der eines sehr guten Freundes von mir sprechen. Wenn du den Führerschein dabei hast, kann die Polizei diesen bis zur Verhandlung oder Aufhebung durch ein Gericht einziehen. Das bedeutet, dass sie zwar kein Fahrverbot aussprechen dürfen, aber sie können dir zusammen mit dem Einzug die Teilnahme am Straßenverkehr mit motorisierten Fahrzeugen gemäß erworbenen Führerschein untersagen. Dagegen musst du dann erstmal vorgehen. Ich finde es bis heute komisch, dass ich als Mörder besser behandelt werde.... Ich habe seit dem keinen Führerschein mehr dabei oder wenn doch, dann in einer nicht erkenntlichen Tasche im Portemonnaie.

Übrigens war das Vergehen von ihm tatsächlich lächerlich. Er stand in Düsseldorf an einer Ampel und weil er nicht von dort kam, sich nicht auskannte und das Navi etwas unkonkrete Angaben machte, stand er in der falschen Spur. Er hat dann das gemacht, was andere von uns sicher auch schon gemacht haben. Kurz etwas aufs Gas, mit einem RS 6 geht das, und den "Fehler" des Navis ausgeglichen. Neben ihm stand übrigens ein Standard 320i ohne Ambitionen. Vorwurf war dann Straßenrennen. Das Auto haben Sie in dem Zuge auch gleich mitgenommen und den Führerschein. Auto hatte er in unter einer Woche zurück. Der Führerschein war insgesamt 6 Monate (!) weg.

Sein Anwalt hat ihm auch bestätigt, dass er ohne den Gerichtsentscheid nicht fahren darf. Im Nachhinein hat sich alles aufgelöst aber da gibt es keine Entschädigung für.

Somit Führerschein offiziell nie bei einer Verkehrskontrolle dabei und ich zahle, sollte ich mal angehalten werden, das Bußgeld. Die können mir nicht mal die Weiterfahrt ohne Führerschein am Körper untersagen, da sie heute in der Lage sind mit meinem Personalausweis das grundsätzliche Vorhandensein des Führerscheins vor Ort festzustellen.

In dem Video drückt er sich aber unglücklich aus. Da gebe ich dir Recht und wenn ich das nicht im engen Freundeskreis gehabt hätte, hätte ich vermutlich auch deine Einschätzung gehabt.
Hallo Andy,

Die Seite der Medaille verstehe ich voll und ganz und kann ich auch nachvollziehen. Was sich mir aber als Frage stellt ist was in solch einem Fall passiert wenn man den Führerschein nicht dabei hat. Rein sachlich würde mich da interessieren ob dann die Polizei den Einzug des Führerscheins - wie im Video suggeriert - tatsächlich komplett sein lässt, also keinerlei Aufforderung folgt ihn am nächsten Werktag in der Station anzugeben oder dass eine Streife zeitnah zu Besuch nach Hause kommt um den einzusacken.

Es wäre ja schon ein krasse Lücke, wenn jemand im Extremfall jemanden totgefahren hat oder sehr betrunken angehalten wurde und weil er seinen Lappen nicht dabei hat darf er ihn dann ohne weiteres behalten und weiter Auto fahren
 
Am nächsten Tag wäre theoretisch ja nicht mehr unbedingt „Gefahr in Verzug“.🤔
 
Oben