Hallo Steve,
ich kann Gott sei Dank nicht aus eigener Erfahrung aber aus der eines sehr guten Freundes von mir sprechen. Wenn du den Führerschein dabei hast, kann die Polizei diesen bis zur Verhandlung oder Aufhebung durch ein Gericht einziehen. Das bedeutet, dass sie zwar kein Fahrverbot aussprechen dürfen, aber sie können dir zusammen mit dem Einzug die Teilnahme am Straßenverkehr mit motorisierten Fahrzeugen gemäß erworbenen Führerschein untersagen. Dagegen musst du dann erstmal vorgehen. Ich finde es bis heute komisch, dass ich als Mörder besser behandelt werde.... Ich habe seit dem keinen Führerschein mehr dabei oder wenn doch, dann in einer nicht erkenntlichen Tasche im Portemonnaie.
Übrigens war das Vergehen von ihm tatsächlich lächerlich. Er stand in Düsseldorf an einer Ampel und weil er nicht von dort kam, sich nicht auskannte und das Navi etwas unkonkrete Angaben machte, stand er in der falschen Spur. Er hat dann das gemacht, was andere von uns sicher auch schon gemacht haben. Kurz etwas aufs Gas, mit einem RS 6 geht das, und den "Fehler" des Navis ausgeglichen. Neben ihm stand übrigens ein Standard 320i ohne Ambitionen. Vorwurf war dann Straßenrennen. Das Auto haben Sie in dem Zuge auch gleich mitgenommen und den Führerschein. Auto hatte er in unter einer Woche zurück. Der Führerschein war insgesamt 6 Monate (!) weg.
Sein Anwalt hat ihm auch bestätigt, dass er ohne den Gerichtsentscheid nicht fahren darf. Im Nachhinein hat sich alles aufgelöst aber da gibt es keine Entschädigung für.
Somit Führerschein offiziell nie bei einer Verkehrskontrolle dabei und ich zahle, sollte ich mal angehalten werden, das Bußgeld. Die können mir nicht mal die Weiterfahrt ohne Führerschein am Körper untersagen, da sie heute in der Lage sind mit meinem Personalausweis das grundsätzliche Vorhandensein des Führerscheins vor Ort festzustellen.
In dem Video drückt er sich aber unglücklich aus. Da gebe ich dir Recht und wenn ich das nicht im engen Freundeskreis gehabt hätte, hätte ich vermutlich auch deine Einschätzung gehabt.